Ehrenkodex

Auf der Mitgliederversammlung 2010 des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) wurde beschlossen, aktiv für die Prävention sexualisierter Gewalt im Sport einzutreten.

Die LG Alsternord unterstützt ausdrücklich dieses Ansinnen.

Die Absolventen von Trainerausbildungen aller Lizenzstufen müssen nach §13 (3) der DBV-Trainerordnung einen „Ehrenkodex“ unterzeichnen, in dem sie sich zu einem entsprechenden Verhalten verpflichten. In den Verantwortungsbereich der Landesverbände fallen dabei die Trainerlizenzen C-Trainer und Trainerassistent. In den Verantwortungsbereich des DBV fallen die Trainerlizenzen B und A.

Trainerinnen und Trainer, die eine Trainingsfreizeit (Wochenende, Woche) mit Übernachtung betreuen, können dieses nur mit einem aktuellen erweitertem Führungszeugnis tun.