Sportabzeichen
Das Deutsche Sportabzeichen (DSA) ist eines der staatlich anerkannten Ehrenzeichen nach dem Ordensgesetz der Bundesrepublik Deutschland und kann von jedem Bürger der Bundesrepublik ab Erreichen des sechsten Lebensjahres abgelegt werden. Es wird vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verliehen als Auszeichnung für gute vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit und ist nicht an die Mitgliedschaft in einem (Sport-) Verein gebunden! Vertreten wird der DOSB in den einzelnen Bundesländern durch die jeweiligen Landessportbünde, diese wiederum stellen qualifizierte Prüfer, die dieser Aufgabe gewissenhaft und in ehrenamtlicher Funktion nachgehen.
Das Deutsche Sportabzeichen ist das erfolgreichste und einzige Auszeichnungssystem außerhalb des Wettkampfsports, das umfassend die persönliche Fitness überprüft. Die zu erbringenden Leistungen orientieren sich an den motorischen Grundfähigkeiten Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination. Die zu erbringenden Leistungen der einzelnen Übungen sind nach Geschlecht, Altersklassen und innerhalb dieser noch einmal nach Leistungen für Bronze, Silber und Gold gestaffelt.
Gefragt ist eine vielseitige körperliche Leistungsfähigkeit, d.h. man muss aus vier Kategorien (Kraft, Ausdauer, Schnelligkeit und Koordination) jeweils eine Übung den Anforderungen entsprechend erfolgreich absolvieren. Innerhalb der Kategorien erfolgt die Prüfung in auszuwählenden Einzeldisziplinen aus den Sportarten Leichtathletik, Radfahren, Schwimmen und Gerätturnen. Eine Prüfung ist dann erfolgreich, wenn sie innerhalb eines Kalenderjahres vollumfänglich abgelegt worden ist.
In jedem Fall muss aber die „Schwimmfertigkeit“ nachgewiesen werden, auch wenn in keiner der vier Kategorien eine Schwimmdisziplin gewählt wurde. Andererseits lassen sich die Ausdauer- und Schnelligkeitsdisziplinen des Sportabzeichens auch durch Schwimmen absolvieren. (Gilt in letzterem Fall automatisch als Schwimmnachweis, auch wenn die erforderlichen Mindestzeiten für Ausdauer oder Schnelligkeit dabei nicht erreicht wurden).
Wer bis einschließlich Altersklasse 17 J. in den letzten 5 Jahren ein Schwimmabzeichen in Gold erreicht hat, kann dieses ersatzweise bei den Trainern vorlegen. Erwachsene, also alle ab 18 Jahren, müssen ihre Schwimmfähigkeit alle 5 Jahre erneut nachweisen.
Wichtig: Schwimmmeister in öffentlichen Frei- und Hallenbädern sind verpflichtet, die Sportabzeichenprüfung im Schwimmen abzunehmen und zu bestätigen, wobei eine vorherige Absprache/Terminvereinbarung sehr empfehlenswert ist. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Sportabzeichenerwerbers.